Markenpiraterie | Plagiate | Testkäufe
Markenfälschung, Plagiate, Raubkopien
Ermittlungen bei Produktfälschungen von Marken, Raubkopien und Plagiaten
Produkt- und Markenpiraterie
Unter Markenpiraterie versteht man das Fälschen von Produkten, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen und günstiger verkauft werden als das Original. In solchen Fällen wird nicht nur gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sondern es liegt auch ein strafbarer Fall von Diebstahl geistigen Eigentums vor.
Von der Fälschung von Markenartikel sind nahezu alle Branchen betroffen. Gefälscht werden von Schokoriegel und Kaffeepulver über Kleidung und Schuhe bis hin zu hochwertigen Luxusartikeln. Diese Waren werden nicht, wie von vielen angenommen, von windigen Händlern an Stränden zum Kauf angeboten, sondern über den normalen Handel verkauft.
Hierbei gibt es mehrere Szenarien:
Die gefälschten Produkte werden schon an früherer Stelle in den Handel eingebracht und der Endverkäufer verkauft diese gutgläubig an seine Kunden weiter.
Der Verkäufer verkauft bewusst Produktfälschungen aus Profitgier.
Für den Endverbraucher ist meist nicht zu erkennen, dass es sich nicht um Originalware handelt, da die Sachen sehr gut und detailgetreu imitiert sind. Hier bedarf es der Expertise von versierten Detektiven, die Produkte als gefälscht zu erkennen.
Geschädigt werden also nicht nur die Herstellerfirmen, sondern auch die Endverkäufer (Reputationsschaden) und der Käufer.
Im Verdachtfall führen wir entsprechende Ermittlungen und Observationen sowie erforderliche Testläufe durch.

Verwendung geistigen Eigentums – das Plagiat
Im Plagiatsfall werden viele Rechte verletzt, was den Fälschern und Käufern meist nicht direkt bewusst ist und die Angelegenheit "heruntergespielt" wird. In Wahrheit kommt es aber zu immensen finanziellen Einbußen der Hersteller und Kollateralschäden wie etwa der Abbau von Arbeitsplätzen.
Markenpiraterie gibt es in verschiedenen Varianten. Bei der Fälschung wird das Original genau kopiert und auch der Original Name benutzt. Plagiate hingegen sehen dem Originalprodukt zwar zum Verwechseln ähnlich, haben aber einen leicht abgeänderten Markennamen.
Fallbeispiel zum Thema Fälschung
Das Amtsgericht Mühlhausen verurteilte im Jahr 2011 ein Paar, dass über das Internet gefälschte Fanartikel verkaufte zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage in Höhe von 1.700 €. Sie bekommen die gerichtlich verwertbaren Ergebnisse in Form von Feststellungsberichten und Bilddokumentationen ausgehändigt. Unsere Detektive stehen Ihnen selbstverständlich als Zeugen zur Verfügung.
Unsere Detektei ermittelt die Fälscher mithilfe von Testkäufen, die nach einer älteren Entscheidung des AG Kaiserslautern (AG Kaiserslautern 5 CA 119/ 84 ) auch als Beweis ausreichend sind.