Stalking | Nachstellen | Cyberstalking
Ermittlungen bei Stalking
Hilfe bei Verfolgung und Belästigung durch Stalking
Was ist "Stalking"?
Beim Stalking stellt ein Täter einer anderen Person gegen deren Willen beharrlich nach. Durch wiederholtes Belästigen werden Sie in Unruhe und Angst versetzt. Stalking-Opfer klagen oft über Schlaflosigkeit und Panikattacken. Auch nachhaltige Gefährdungen der körperlichen oder psychischen Unversehrtheit sind möglich.
Die Strafbarkeit des Nachstellens ergibt sich aus § 238 StGB, wonach dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drohen.
Stalking ist zu einem Massenphänomen geworden, das jeden treffen kann. Soziale Netzwerke haben zu einem weit verbreiteten Social Media Stalking beigetragen. Zu den Stalking-Handlungen gehören:
Aufsatz zu § 238 StGB Nachstellung zur Vertiefung
Der Berliner Verlag für Rechtsjournalismus hat unter dem Link https://www.koerperverletzung.com/stalking/ den Straftatbestand des Nachstellens gut erklärt und zusammengefasst. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf den obigen Link.
Wenn Sie bereits von Stalking betroffen sind, so wenden Sie sich an uns
Detektei Ludwigshafen für den Raum Rhein-Neckar und Hessen: 0621 15406819
Detektei Kaiserslautern für den Bereich Pfalz und Saarland: 0631 62511581
Detektei Speyer für den Raum Südpfalz, Karlsruhe und Pforzheim: 06232 8600057
Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie uns auch gerne per E-Mail kontaktieren
Cyber Stalking
Beim sog. Cyber Stalking benutzt der Täter ausschließlich digitale Kanäle, um seinem Opfer nachzustellen. Das Perfide hierbei ist, dass meist keinerlei Spuren hinterlassen werden und die Geschädigten aus Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird, sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Die Betroffenen klagen meist über schwerwiegende psychische Belastungen, Schlafstörungen und Ängsten. Durch ihr Zurückziehen machen Sie es dem Täter aber leichter, seine Nachstellhandlunge auszuführen und somit noch mehr die Möglichkeit bekommt, die Kontrolle über das Leben seines Stalkingopfers zu erhalten bzw. intensivieren.
Seit März 2007 wird Stalking in Deutschland als "Nachstellung" gemäß § 238 des Strafgesetzbuches mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.
Ob Beleidigung oder üble Nachrede: Gezielt gegen Stalking vorgehen!
Untersuchungen zeigen, dass Stalking nicht durch Einlenken oder durch Verhandlungen mit einem Täter, sondern nur durch mutiges Verhalten und konsequentes rechtliches Vorgehen z. B. gegen Beleidigung wirksam bekämpft werden kann. Eine Anzeige gegen einen möglichen Stalking-Täter ist jedoch nur bei Vorliegen gerichtsverwertbarer Beweise erfolgversprechend. Von Behörden abgewiesene Stalking-Opfer fühlen sich oft nicht ernstgenommen, sondern hilflos und alleingelassen.
Fachkompetente Unterstützung bei Stalking durch unsere Detektei
Unsere Detektei verfügt über die notwendige Erfahrung und das rechtliche Wissen, um Stalking-Opfer tatkräftig zu unterstützen: Falls Ihnen der Täter z. B. bei einem Facebook Stalking noch nicht bekannt ist, ermitteln wir diejenige Person, von der Belästigungen wie beispielsweise Rufschädigung ausgehen. Wir sichern fachmännisch Beweise, die für eine eventuelle Strafverfolgung benötigt werden. Abgestimmt auf die individuelle Situation entwickeln wir Maßnahmen, die zur Eindämmung der Belästigungen beitragen. Dazu können beispielsweise die Beantragung einer geheimen Telefonnummer, aber auch die Umstellung des Tagesablaufs sowie Sicherungsmaßnahmen an einer Wohnung gehören. Nicht zuletzt stehen wir einem Stalking-Opfer auch bei befürchteten Racheaktionen eines Stalkers zur Seite.
Hilfe bei Mobbing
Beweissicherung bei Mobbing
Als Mobbing bezeichnet man psychische Gewalt gegenüber dem Opfer. Hierbei wird der Betroffene regelmäßig schikaniert, beleidigt oder gar tätlich angegangen. Dies kann einerseits direkt geschehen oder es werden zum Beispiel falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten erhoben. Von den Tätern geht hierbei eine immens Rücksichtslosigkeit hervor.
Mobbing kann überall passieren, das kann im privaten Umfeld, wie Vereine oder Gruppierungen, sein, aber auch der Arbeitsplatz und die Schule sind häufiger Schauplatz für Mobbinghandlungen.
Mobbing kann zu schweren psychischen Belastungen führen, weshalb es für die betroffenen Personen wichtig ist zu handeln und sich nicht zurückzuziehen.
Da im Mobbing mehrere Straftatbestände vereint sind, wie zum Beispiel die Körperverletzung und Beleidigung, kann mit den entsprechenden Beweisen gegen die Täter vorgegangen werden.
Sie oder ein naher Verwandter sind Opfer von Mobbing? Wir als erfahrene Detektive stehen Ihnen in der Beweissicherung als professioneller Partner zur Seite! Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. In einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch klären wir Sie über Ihre Möglichkeiten auf.