Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Karenzentschädigung
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot | Karenzentschädigung
Professionelle Ermittlungen im Bereich des Wettbewerbsrecht
Sie als Unternehmen haben mit Ihrem Mitarbeiter die Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot getroffen, sollte der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt aus der Firma ausscheiden. Diese Vereinbarung dient zum Schutz vor Konkurrenz, vor allem, wenn der Mitarbeiter direkten Zugang zu wettbewerbsrelevanten Informationen (z. B. Kundendaten, Marketingstrategien) hat.
Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen Opfer eines Wettbewerbsdeliktes sein könnte?
Wir stehen Ihnen als renommierte Wirtschaftsdetektei mit unserem Know-How zur Seite.
Gerade im Hinblick auf die Karenzentschädigung ist ein Nachweis eines Verstoßes gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot sinnvoll.
Sie haben den konkreten Verdacht, dass ein Ex-Mitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot verstößt?
Die schädigende Handlung kann zum einen recht offensichtlich sein, indem er vielleicht selbständig tätig ist und in Erscheinung tritt. In diesem Falle lässt sich das Fehlverhalten leicht und schnell aufklären.
Die Person kann aber auch bereits für ein Konkurrenzunternehmen tätig sein und der Vertragsbruch ist eben nicht offensichtlich bzw. nicht so schnell erkennbar. Aber auch hier deckt eine umfassende Überprüfung durch unsere Wirtschaftsdetektei das regelwidrige Verhalten auf.
Anzeichen für einen Wettbewerbsverstoß können z.B. rückläufige Umsätze und abwandernde Kunden sein.
Was ist zu tun, wenn der Verdacht im Raum steht, dass die betreffende Person sich nicht an Ihre Vereinbarung hält und bereits für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist?